
BGH hebt Gefängnis-Urteil auf
Die Zwillinge Gesa und Hedda Deilmann, die Erbinnen der Deilmann-Reederei, müssen erstmal nicht ins Gefängnis. Der Prozess gegen die Traumschiff-Erbinnen wegen versuchter Steuerhinterziehung muss neu verhandelt werden.
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aus dem Juni 2016, gegen die Deilmann-Zwillinge, wegen versuchter Steuerhinterziehung aufgehoben. Vor einem Jahr hatte das Landgericht Lübeck geurteilt: die Schwestern sollen versucht haben, Teile der Erbschaft noch vor dem Insolvenzantrag der Reederei innerhalb der Familie zu verteilen, um sie vor den Gläubigern zu schützen und weniger Erbschaftssteuer zu zahlen. Das Landgericht Lübeck verurteilte die Zwillinge jeweils zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Warum der Sinneswandel im Deilmann-Prozess
Der BGH begründete die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens damit, dass das Landgericht die wirkliche Höhe der Erbschaft nicht ausreichend geprüft habe. Daher sei nicht bewiesen, dass die Schwestern tatsächlich falsche Angaben beim Finanzamt gemacht haben, um so Erbschaftssteuer zu sparen.
Die Zwillinge Gesa und Hedda erbten die bekannte Reederei nach dem Tod ihres Vaters und Reedereigründers Peter Deilmann, der im November 2003 in London starb. 2009 musste die Reederei, zu der auch das berühmte TV-Traumschiff MS Deutschland gehörte, Insolvenz anmelden.
Bis heute ist die MS Deutschland in der Sommersaison für die Reederei Phoenix-Reisen auf den Weltmeeren unterwegs. Sie gehört einem amerikanischen Investor und wird im Winter als schwimmende Universität genutzt. In dieser Funktion heißt das Schiff World Odyssey und ist in Nordamerika stationiert. (wir berichten)
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